Besteht die Sicherheit, dass die anatomischen Voraussetzungen für eine Schwangerschaft nicht gegeben sind, ist eine künstliche Befruchtung ein alternativer Weg, um deinen Kinderwunsch wahr werden zu lassen. Heutzutage ist diese Prozedur keine Seltenheit mehr. 90% der Paare, die auf natürlichem Wege nicht schwanger werden können, greifen auf eine künstliche Befruchtung zurück. Jedes zehnte Paar in Deutschland benötigt ärztliche Unterstützung, um sich seinen Kinderwunsch zu erfüllen. Auch lesbische Paare entscheiden sich zunehmend für diese Art des Schwangerwerdens, müssen jedoch viele rechtliche Hürden überwinden. Doch welche Arten der künstlichen Befruchtung gibt es und wie gehst du mit deinem Partner diesen Weg am besten gemeinsam?
Welche Arten der künstlichen Befruchtung gibt es?
Zunächst gibt es drei Arten der künstlichen Befruchtung (assistierten Reproduktion) zu unterscheiden: die In-vitro-Fertilisation (IVF), die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) und die Insemination. Bei einer IVF werden Eizelle und Samen in ein Reagenzglas gegeben. Dort findet dann die Befruchtung automatisch statt. Werden die Spermien mit geringerer Beweglichkeit in die Eizellen injiziert, handelt es sich um eine ICSI. Im Falle einer Insemination werden im Zeitraum der fruchtbaren Tage die Spermien in die Gebärmutter gebracht. Hierbei gibt es wiederum verschiedene Techniken.
Die Eizellspende und auch die Leihmutterschaft ist in Deutschland nach wie vor verboten. Paare, die diese Methode wünschen, weichen häufig in Länder wie Spanien, Belgien, die Vereinigten Staaten oder die Tschechische Republik aus.
Damit du über die verschiedensten Arten möglichst genau informiert bist, erfährst du im Folgenden, wie die verschiedenen Arten der künstlichen Befruchtung durchgeführt werden, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche rechtlichen Folgen auftreten können. Zum Ende des Kapitels wirst du außerdem über die Kosten und möglichen finanziellen Unterstützungen informiert.
Die In-vitro-Fertilisation
Die wohl meist verbreitete Art der künstlichen Befruchtung ist die In-vitro-Fertilisation (lateinisch für „Befruchtung im Glas“). Diese Methode ist im Falle einer genetisch bedingten Unfruchtbarkeit sehr erfolgsversprechend, birgt jedoch eine lange Vorbereitungszeit, hormonelle Behandlung und nicht unwesentliche Kosten in sich. Jedes achtzigste Kind in Deutschland wird inzwischen durch eine IVF gezeugt.
Nach der Überprüfung auf mögliche genetische Defekte bei Mann und Frau wird mit dem Verfahren begonnen. Zunächst wird die Produktivität der Eierstöcke durch die Antibabypille gedrosselt. Unter einer anschließenden Behandlung mit Hormonen können dann mit einem Eingriff gleich in etwa 15 Eizellen entnommen werden. Hierfür muss sich die Frau, abhängig von ihrem Folikelwachstum, ungefähr elf Tage lang ein folikelstimulierendes Hormon (FSH) unter die Haut spritzen.
Gleichzeitig wird die Qualität der Spermien des Mannes untersucht. Welche Kriterien ein Spermium als „normal“ klassifiziert, wurde von der Weltgesundheitsorganisation festgelegt (z.B. Dichte und Mobilität). Ab dem sechsten Zyklustag wird das Wachstum der Follikel täglich per Ultraschall untersucht und überprüft. Die Entscheidung, welche Eizellen verwendet werden, erfolgt am neunten Zyklustag. Hieraus wird auch berechnet, wann das Hormon hCG gegeben wird, um einen Eisprung herbeizuführen. Unter genauer Kontrolle werden dann, mit Hilfe von Ultraschall und einem stabförmigen Schallkopf, die Spermien um das Ei in einem Reagenzglas platziert. Diese Prozedur nennt sich Folikelpunktion.
Die intrazytoplasmatische Spermieninjektion
Die ICSI unterscheidet sich von der IVF grundsätzlich darin, dass das Ejakulat des Mannes aufgrund unterdurchschnittlicher Aktivität oder niedriger Spermienanzahl vorselektiert wird. Sie findet außerdem Anwendung, wenn die Spermienqualität ausreichend erscheint und eine IVF trotzdem bislang erfolglos blieb. Der hauptsächliche Unterschied besteht darin, dass bei der ICSI die Spermien direkt in das Ei injiziert werden.
Eine Sonderform stellt die „Intracytoplasmic Morphologically-Sperm Injection (IMSI)“ dar. Mithilfe eines hochauflösenden Mikroskops und unter Berücksichtigung spezieller Kriterien, wird das Spermium ausgewählt, welches den höchsten Erfolg für eine gelingende Schwangerschaft verspricht. Dieses aufwendige Verfahren verspricht selbst nach einer dreijährigen erfolglosen ICSI höhere Chancen auf eine Schwangerschaft und gelichzeitig eine geringere Wahrscheinlichkeit auf einen Abort (Fehlgeburt).
Zwei weitere Arten der ICSI gewinnen die Spermien nicht direkt aus einem Ejakulat, z. B. aus einer Masturbation, sondern direkt aus dem Hoden. Bei der Testikulären Spermienextraktion mit ICSI wird das Ejakulat durch eine Hodenbiopsie gewonnen. Dies ist notwendig, wenn der Samenstrang des Mannes verstopft ist. Aus dem gleichen Grund kann auch eine „Mikrochirurgische Epididymale Spermatozoen Aspiration (MESA-ICSI)“ durchgeführt werden. Hierbei wird dann mit Hilfe eines Operationsmikroskops das Sperma aus dem Nebenhoden gewonnen. Der Rest der Prozeduren entspricht einer allgemeinen ICSI.
Das Einsetzen des Embryos
Sowohl für die IVF, als auch die verschiedenen Arten der ICSI, wird im Nachhinein der Embryo, beziehungsweise die Embryonen, wieder eingesetzt. Nach der erfolgreichen Befruchtung verbringen die Embryonen mindestens zwei Tage in einem Brutschrank. Nach einer eingehenden Qualitätskontrolle werden meist zwei Embryonen in die Gebärmutter eingesetzt. Die Embryonen, die darüber hinaus ebenfalls eingesetzt werden könnten, können in flüssigem Stickstoff tiefgefroren werden. Dies ist in Deutschland nur mit einer Sondergenehmigung möglich. Andernfalls werden sie entsorgt. Es werden bei dem Eingriff nicht mehr als drei Embryonen eingesetzt, da im Falle einer Mehrlingsschwangerschaft die Überlebenschancen von mehr als zwei Kindern rapide sinkt.
Erst ab dem 35. Lebensjahr werden der Frau beim Eingriff mehr als zwei Embryonen eingesetzt. Vor diesem Alter ist die Wahrscheinlichkeit einer Mehrlingsgeburt sehr hoch. Zwei Wochen nach der Transplantation wird ein Schwangerschaftstest durchgeführt. Je jünger die Frau bei der Eizellenentnahme war, desto höher sind die Chancen für eine Schwangerschaft. Meist werden nach den Behandlungen 20 bis 40% der Frauen schwanger. Die äußeren Umstände, wie erhöhter Stress oder eine ungesunde Lebensweise, beeinflussen dabei nicht nur ein natürliches, sondern auch ein künstliches schwanger werden.
Die verschiedenen Arten der Insemination
Rechtlich ist zwischen einer homologen und donogenen (heterogenen) Insemination zu unterscheiden. Bei einer homogenen Insemination handelt es sich um die Spermien des Ehepartners oder festen Partners. Um eine donogene Insemination handelt es sich, wenn die Spermien nicht vom Partner stammen. Im Volksmund ist diese Art als Samenspende bekannt.
Auch die Art der Insemination kann unterschiedlich sein. Bei der „intrauterinen Insemination (IUI)“ wird das Sperma an den fruchtbaren Tagen in die Gebärmutter injiziert. Im Falle einer „intracervicalen Insemination (ICI)“ wird das unbehandelte Sperma am Gebärmutterhals ausgesetzt. Ist die Qualität des Spermas nicht ausreichend, um eine Schwangerschaft auszulösen, wird es selektiert und ist somit vorbehandelt. Bei einer ausschließlichen Injektion des vorbehandelten Spermas in den Eileiter, handelt es sich um eine „intratubale Insemination (ITI)“. Wird es außerdem auch in die Gebärmutter injiziert, sprechen wir von einer „intrauterinen Tuboperitonealen Insemination (IUTPI)“.
Einer Inseminationsbehandlung geht eine Ultraschall- und Hormonuntersuchung voraus, um den Zeitraum des Eisprungs möglichst genau zu bestimmen. In vielen Fällen werden durch Medikamente Eizellreifung und Eisprung unterstützt. Oft findet dieses Verfahren seinen Einsatz, wenn die Spermienqualität des Mannes nicht für eine Schwangerschaft ausreicht. In diesem Fall werden die Spermien nach ihrer Qualität und Beweglichkeit vorab sortiert. Das Alter der Frau ist ein weiterer starker Einflussfaktor auf den Erfolg der Insemination. Nach dem dritten Versuch jedoch nimmt die Wahrscheinlichkeit auf eine erfolgreiche Befruchtung ab.
Bei einer Heiminsemination (Bechermethode) wird das Ejakulat mit technischen Hilfsmittel in die Vagina eingeführt. Diese Art der Zeugung findet ohne ärztliche Betreuung statt. Es handelt sich hierbei um eine einfach Art und Weise auf legalem Wege ein Kind zu zeugen. Meist wird das Ejakulat über eine Masturbation in einem Becher gewonnen und anschließend in einer Spritze aufgezogen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Spermien möglichst schnell in die Vagina eingeführt werden, da sie ansonsten, bedingt durch Kälte und Trockenheit, absterben. Es wirkt sich positiv auf das Resultat aus, wenn die empfangende Frau dabei einen Orgasmus hat. Solltest du diesen Weg wählen, ist es eine schönere Erfahrung, wenn dein Partner dich beim Einführen der Spritze begleitet und somit bei der Zeugung anwesend ist. Natürlich muss auch hier darauf geachtet werden, dass die Prozedur zum Zeitpunkt des Eisprungs durchgeführt wird.
Die Erfolgswahrscheinlichkeit der Heiminsemination ist wissenschaftlich nicht belegt. Erfahrungsberichte weisen jedoch daraufhin, dass die Anzahl der Versuche im Vergleich zum Geschlechtsverkehr höher liegt, bis eine Schwangerschaft eintritt.
Die Methode ist einfach und legal umzusetzen. Anschließende rechtliche Folgen solltest du hierbei nicht außer Acht lassen. Einige Beispiele sind der Unterhaltsanspruch des Kindes, Haftungsübernahme und nicht zuletzt das Auskunfts- und Umgangsrecht des Spenders gegenüber Mutter und Kind.
Um genau diese ungeklärte Rechtslage zu vermeiden, sind Inseminationen, die durch Ärzte durchgeführt werden, bis vor einiger Zeit ausschließlich Ehepaaren vorbehalten gewesen. Inzwischen hat sich die Rechtslage jedoch geändert. So ist es nun auch unverheirateten Frauen möglich, eine Insemination durchführen zu lassen, wenn sie nachweislich in einer festen Partnerschaft leben und die Anerkennung der Vaterschaft durch den Partner gegeben sein wird.
Auch für lesbische Paare und alleinstehende Frauen ist die Insemination eine legale Methode sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Doch obwohl rechtliche Klarheit besteht, verweigern nach wie vor manche Ärzte eine Insemination diesen Frauen. Grund dafür sind bestimmte ärztliche Richtlinien, die angeben, dass Kinder aus solchen Konstellationen keine stabile Bindung zu einem Vater aufbauen können. Auch sind die späteren rechtlichen Folgen für die behandelnden Ärzte nicht absehbar.
Ist ein lesbisches Paar verheiratet, kann seit November 2017 kein Arzt Widerspruch gegen die Behandlung einlegen, da die gleichgeschlechtliche Ehe der heterosexuellen Ehe gleichgestellt ist. Es gibt in Deutschland Ärzte, die auch alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren ihren Kinderwunsch erfüllen. Oft weichen diese Frauen jedoch nach Dänemark, Schweden, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten aus, da für sie eine Insemination dort ohne Hürden durchführbar ist.
Die gesundheitlichen, ethischen und rechtlichen Folgen einer künstlichen Befruchtung
Die Möglichkeiten auf einem künstlichen Wege schwanger zu werden sind, wie du siehst, vielfältig. So komplex dieses Thema an sich bereits ist, so sehr sind es auch die möglichen gesundheitlichen, ethischen und rechtlichen Folgen. Damit du dir über diese Dinge ausreichend Gedanken machen kannst, folgen nun einige Themen über die du und dein Partner reden solltet.
Embryonen, die nicht eingesetzt werden
Eine erste ethische Frage stellt sich dazu, was mit den Embryonen geschieht, die nicht in die Gebärmutter eingesetzt werden. Das Spenden, das Verkaufen an Privatpersonen oder zur wissenschaftlichen Forschung bereitstellen, ist in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz untersagt. So können sie nur eingefroren und für einen eventuellen späteren Einsatz verwahrt werden.
Zwar ist der Einsatz von mehr als drei Embryonen untersagt, aber bedingt durch die hormonelle Behandlung der Frau kann es jedoch trotzdem zu einer Mehrlingsschwangerschaft kommen. In diesem Fall ist es in Deutschland legitim die Anzahl der Föten auf maximal drei zu reduzieren. Hierbei werden die Föten, die mehr als ein dritter Fötus sind, durch einen weiteren Eingriff abgetötet. Eine Abtötung auf unter drei Föten ist nur dann möglich, wenn Mutter oder Kinder gesundheitlich gefährdet sind. Welcher Fötus aber hat das Recht weiterzuleben und welcher darf entfernt werden?
Andererseits stellen Drillinge eine vielleicht ungewollte Herausforderung dar, wenn du und dein Partner emotional und eventuell auch finanziell nur auf ein Kind eingestellt seid.
Die Insemination stellt, im Vergleich zur IVF, eine weniger starke Belastung dar. Die emotionalen und gesundheitlichen Nebenwirkungen, welche die Prozedur der IVF mit sich bringt, sind nicht zu unterschätzen.
Emotional kann es für die Partnerschaft äußerst belastend sein, wenn der Druck steigt, um endlich schwanger zu werden, das gewünschte Ergebnis trotz aller möglichen Maßnahmen jedoch ausbleibt. Auch Depressionen können aus dieser Situation folgen. Das Wissen, dass aus einer IVF gezeugte Kinder ein erhöhtes Risiko für genetische Störungen haben, addiert sich zu diesem Stress hinzu.
Die gesundheitlichen Nebenwirkungen einer hormonellen Behandlung betreffen insbesondere die Frau. Du kannst während der, teilweise Jahre andauernden, Behandlung zu emotionalen Schwankungen, Gewichtszunahme und Ödemen (Wassereinlagerungen) neigen. Auch das Infarktrisiko steigt. Keine Operation, auch nicht die zur Entnahme der Eizellen, kann risikofrei verlaufen. Dabei kann es eine zusätzliche Belastung für die Beziehung darstellen, wenn eigentlich dein Partner der zeugungsunfähige Part ist, du jedoch die Schwierigkeiten und Nachwirkungen der Behandlungen ertragen musst.
Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung
Einige Folgen einer künstlichen Befruchtung werden erst im Laufe der Zeit ein eventuelles Thema für das Kind und somit auch für seine Eltern. So hat das Kind ein Anrecht darauf zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist (Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung). Ein Samenspender hat demnach kein Anrecht auf Anonymität. Da die rechtliche Vaterschaft aber nicht die soziale Vaterschaft aufhebt, wird ein Samenspende nicht unterhaltspflichtig werden und wird auch nicht vererbungspflichtig. Zwar können Kinder ab dem 18. Lebensjahr gerichtliche Schritte zur Aufklärung ihres biologischen Vaters einleiten, jedoch ist die Prozedur langwierig (Aufhebung der bisherigen Vaterschaft) und viele Samenspendebanken sichern sich vorab vertraglich ab.
Ab Juli 2018 wird es ein Samenspenderregister geben, das den Kindern den Anspruch auf Auskunft über die eigene Abstammung erfüllt. Die Samenspender werden jedoch von Unterhaltspflichten und anderen finanziellen Verpflichtungen freigestellt.
Die seelische Belastung für Kinder, nicht zu wissen, wer der leibliche Vater ist, ist nicht zu unterschätzen. Oft zieht sie sich bis ins Erwachsenenalter durch. Behandelnde Ärzte raten daher zu einer frühzeitigen Aufklärung, um eine mögliche folgende Identitätskrise zu vermeiden.
Die Kosten und Kostenübernahme
Die Preise einer künstlichen Befruchtung an sich variieren. Nicht nur nach Behandlungsart, sondern auch nach Behandlungszentrum. In Deutschland gibt es etwa 125 Fachzentren und Kliniken, die die Paare bei einem offenen Kinderwunsch unterstützen können. Das Gefühl, ob es passt und ob diese Klinik die richtige für euch ist, könnt ihr in einem Kennenlern- und Anamnesegespräch feststellen.
Die Kosten der Behandlungen in einer Kinderwunschklinik richten sich unter anderem nach der angewandten Methode. Trotzdem kann die Preisspanne zwischen den verschiedenen Kliniken weit auseinanderliegen. Zwischen 900 € und 2.500 € kann der Preis für eine IVF Behandlung, also für einen einzigen Versuch, rangieren. Selbst bei einer teilweisen Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse stellt dies eine hohe finanzielle Belastung dar.
Seit 2003 werden in Deutschland nur drei Behandlungszyklen von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Hälfte mitgetragen (§27a SGB V). Dies jedoch nur dann, wenn das Paar verheiratet, jeder Partner vor Behandlungsbeginn 25 Jahre alt und die Frau maximal 40 Jahre, der Mann maximal 50 Jahre alt ist.
Bevor du die Behandlung beginnst, ist ein Genehmigungsgespräch bei der Krankenversicherung notwendig.
Es schließt sich ein Beratungsgespräch bei einem Facharzt an, der nicht der behandelnde Arzt sein wird. Du und gegebenenfalls auch dein Partner, falls er der Samenspender ist, müsst euch einem HIV-Test unterziehen. Hat vor dem Kinderwunsch eine Sterilisation stattgefunden, besteht die Kostenübernahme der Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen.
Innerhalb der Behandlungszyklen richtet sich die finanzielle Übernahme der Teilkosten der Behandlungsversuche nach der Art der künstlichen Befruchtung. Bei einer Insemination ohne hormonelle Stimulierung werden bis zu acht Behandlungen mitfinanziert. Wird eine Insemination mit hormoneller Stimulierung, eine IVF oder ICSI durchgeführt, reduziert sich die Kostenübernahme auf drei Behandlungen. Beim „intratubarer Gameten-Transfer (Embryonentransfer)“ werden nur zwei Behandlungen mitgetragen. Die Kosten einer donogenen Insemination werden weder von einer gesetzlichen Krankenversicherung, noch von einer privaten Krankenversicherung übernommen.
Da eine Zunahme der Behandlungen zur künstlichen Befruchtung zu beobachten ist, zeigen sich immer mehr gesetzliche Krankenkassen kooperativ und übernehmen mehr, als die gesetzlich geregelten Beträge. Private Krankenkassen übernehmen häufig die vollen Kosten, wenn der privatversicherte Patient der Verursacher der Kinderlosigkeit ist. Alleinstehende, privatversicherte Frauen sind von der Kostenübernahme nicht ausgeschlossen. Die Kosten, die dir bei einer künstlichen Befruchtung entstehen, kannst du steuerlich geltend machen.
In einigen Bundesländern übernimmt zudem der Bund einen Anteil der Kosten von bis zu 25%. Dies bedeutet, dass das Paar lediglich noch 25% der entstehenden Kosten selbst tragen muss.
Hier erfährst du, wie du herausfindest, ob du schwanger bist.